
APPD Wahlwerbespot
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| die unzensierte, asoziale, exzessive Version APPD Wahlwerbespot
geplante Ausstrahlungen: Donnerstag, 1.9.2005 um 17:10 Uhr - ZDF Montag, 5.9.2005 um 22:28 Uhr - ARD (vor Tagesthemen) Montag, 12.9.2005 um 21:40 Uhr - ZDF (vor heute-journal) ABGELEHNT mehr Informationen - APPD
12. September 2005 ZDF muss umstrittenen APPD Wahlwerbespot nicht ungekürzt senden Pressemitteilung Nr. 83/2005 - Bundesverfassungsgericht
"...Das ZDF hat der Beschwerdeführerin zugesichert, am 12. September 2005 zur vorgesehenen Zeit einen von ihr überarbeiteten Film zu senden..."
Streit u. Wahlspot d. APPD 2 B 11269/05.OVG Koblenz vs 15 B 1577/05.OVG Münster - referendare.net
"Das ZDF muss einen von der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschland (APPD) eingereichten Wahlwerbespot nicht ausstrahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in der Rechtssache 2 B 11269/05.OVG am Mittwoch, 7. September 2005, durch Beschluss."
12. September 2005 APPD-Skandalspot nicht mehr im TV - stern
"ARD und ZDF müssen den umstrittenen Wahlwerbespot der anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands nicht mehr ungekürzt ausstrahlen. Zwei Gerichte wiesen Beschwerden der Partei zurück"
9. September 2005 Gewalt, Sex, Alk und Drogen Gericht stoppt APPD-Spot - n-tv
"Der Wahlspot überschreitet nach Überzeugung des Koblenzer Senats "unzweifelhaft die Grenzen eines offenkundigen und schwerwiegenden Verstoßes gegen die Menschenwürde" sowie gegen Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Der Senat bekräftigt, dass der Spot "ein Menschenbild (vermittelt), das im krassen Widerspruch zum grundgesetzlich verbürgten Menschenbild steht" und zugleich "offenkundig in hohem Maße geeignet ist, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu verantwortungsbewussten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden", heißt es wörtlich in der Begründung des Beschlusses. "
9. September 2005 ZDF muss Wahlwerbespot nicht zeigen - reuters
"Bereits am vergangenen Montagabend hatte der Westdeutsche Rundfunk (WDR) den Werbespot auf Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Ersten Programm ausgestrahlt. Die Richter in Münster sahen in dem Film keinen Verstoß gegen die Menschenwürde. Die unterschiedlichen Urteile zu dem gleichen Werbespot wurden möglich, weil für den WDR in Köln und das ZDF in Mainz unterschiedliche Gerichte zuständig sind."
| posted by admin, 09/02/05 · 02:00 in Animation | DOWNLOAD: 92605_c_1_appd_entschuldigung.mp4| Nachdem die APPD bezüglich ihres provokanten Wahlwerbespots zahlreiche Gerichtsschlappen einstecken musste, entschuldigt sie sich nun - in einem neuen Video. Kanzlerkandidat Wolfgang Wendland erklärt, man werde den Spot nicht mehr ausstrahlen - um den Wähler zu schützen. Zuviel soll an dieser Stelle aber nicht verraten werden. | posted by admin, 09/26/05 · 04:37 | |
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